Krypto bei Sportwetten: Warum der bequeme Zahlweg teuer wird
30. Oktober 2026 — geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Stand 2. Oktober 2026) und die dort verzeichneten Erlaubnisdaten.

Wer „beste Wettanbieter mit Krypto“ sucht, sucht eigentlich eine Abkürzung. Irgendwo einzahlen, ohne dass ein Name am Kontoauszug auftaucht, ohne Ausweiskopie, ohne dass die Behörde in Halle mitliest. Die Abkürzung existiert. Sie führt nur nicht zu dem, was der Leser sich davon verspricht — zu einem seriösen Sportwetten mit Krypto, das die Vorteile des deutschen Marktes behält und den Papierkram abwirft. Es gibt sie nicht. Kein Anbieter mit deutscher Erlaubnis akzeptiert Kryptowährungen, und zwar nicht aus Bequemlichkeit oder Rückständigkeit, sondern weil § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 es ihm verbietet: Zahlungen dürfen nur von einem Zahlungskonto im Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut kommen. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Bitcoin ist ein anonymes Zahlungsmittel in diesem Sinne. Damit ist die Sache entschieden, bevor sie beginnt.
Das ist die erste Kostenseite, und sie ist die wichtigste: Der Leser, der nach Krypto sucht, sucht nach einem Vorteil, den er nur bekommt, wenn er auf etwas anderes verzichtet. Was er verzichtet, wird im Abschnitt „Was Krypto-Sportwetten wirklich kostet“ erklärt — Sperrsystem, Limitdatei, Einzahlungslimit, Insolvenzschutz, deutscher Rechtsweg. Was er bekommt, ist eine Einzahlung, die niemand aufhalten kann und niemand zurückholen wird.
Blockchain, Wallet und der Preis der Unsichtbarkeit
Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Diese Definition ist trockener Juristendeutsch, aber sie enthält schon den Kern des Problems: Es gibt keine Stelle, die für den Wert einsteht. Keine Zentralbank, keine Einlagensicherung, keine Aufsicht, die einen Anspruch durchsetzen könnte. Wer sein Guthaben in Bitcoin auf einer Offshore-Wettseite hält, hält keinen Anspruch gegen ein Institut, sondern eine Wette auf zwei Dinge gleichzeitig — den Ausgang des Spiels und den Kurs der Münze.

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zufolge ist das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig; die Pflicht ergibt sich aus § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG. Ein Merkblatt vom 2. März 2020, zuletzt geändert am 25. September 2023, beschreibt dieses Geschäft als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Wer also glaubt, eine Krypto-Wettseite verwahre sein Guthaben „irgendwie im Ausland“, bewegt sich in einem Bereich, den der deutsche Gesetzgeber sehr genau vermessen hat — und in dem Offshore-Anbieter schlicht nicht vorkommen. In Deutschland erteilt die BaFin die Zulassung für Kryptowerte-Dienstleister nach der MiCAR-Verordnung, die Zulassungspflicht, Ausnahmen und Verfahren für Crypto Asset Service Provider regelt. Eine Curaçao-Lizenz fällt nicht darunter.
Was „anonym“ hier tatsächlich heißt
Die Blockchain ist nicht anonym. Sie ist pseudonym und dauerhaft. Jede Transaktion steht in einem öffentlichen Register, das nie vergisst, und jede Zahlung lässt sich bis zu ihrer Quelle zurückverfolgen, sobald irgendwo ein Name an eine Adresse geknüpft wurde — beim Umtausch an einer regulierten Börse, beim Kauf mit Karte, bei der Auszahlung auf ein Bankkonto. Wer seine Gewinne in Euro auf dem Konto haben will, muss sie zurücktauschen. Dieser Rückweg ist der Punkt, an dem die Anonymität endet, und er ist keine Randnotiz: Er ist der einzige Weg, auf dem der Großteil der Spielenden einen vierstelligen Betrag in echtes Geld verwandelt. Die Börse, die ihn tauscht, hat nach dem Geldwäschegesetz einen Namen von ihm. Die Offshore-Seite hat ihn nicht. Das ist ein Vorteil, der genau bis zum ersten Auszahlungsversuch hält.
Der steuerliche Umweg, den das Finanzamt kennt
Wer Krypto als Zahlweg wählt, weil er Steuern vermeiden will, verwechselt zwei Dinge. In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Für den privaten Spielenden kommt hinzu: Der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt, und das Bundesfinanzministerium hat den Inhalt des Urteils am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden bestätigt. Von der Sportwettensteuer ist damit nichts gesagt. Die trifft nach §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes den Veranstalter, nicht den Spielenden — 5,3 % von der Bemessungsgrundlage „Einsatz, der bezahlt wird, vermindert um die Steuer selbst“, was rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht. Sie fällt auch bei unerlaubten Veranstaltern an, und sie ist kein Nachweis einer Erlaubnis. Wer glaubt, ein ausländischer Anbieter spare ihm Steuern, hat die Steuer bei dem falschen Adressaten gesucht.
Die Rangliste: Zehn Anbieter, zwei Gruppen, kein gemeinsamer Nenner
Eine Rangliste lässt sich auf zwei Arten bauen. Man kann alle Anbieter, die Krypto-Zahlungen zulassen, in eine Tabelle werfen und nach Quote sortieren — das macht jede zweite Seite im Netz, und es ist eine Empfehlung, die sich als Vergleich verkleidet. Oder man trennt sauber nach dem, was der einzige belastbare Unterschied ist: der deutschen Erlaubnis. Nachfolgend stehen zehn Anbieter in der Reihenfolge, in der die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sie führt. Die ersten sechs haben eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Die letzten vier haben keine. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es keinen gemeinsamen Nenner, und deshalb sieht die Tabelle auch so aus.
| Marke | Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Betway | Auf der Whitelist geführt; Inhaberin Betway Limited | 09.03.2021 |
| Wettarena | Auf der Whitelist geführt; Inhaberin I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
| MERKUR BETS | Auf der Whitelist geführt; Inhaberin Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 |
| Interwetten | Auf der Whitelist geführt; Inhaberin Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| DAZN Bet | Auf der Whitelist geführt; Inhaberin DZBT Operations Limited | 22.08.2023 |
| bwin | Auf der Whitelist geführt; Inhaberin bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Allyspin | Nicht auf der Whitelist; keine deutsche Erlaubnis | — |
| 22Bet | Nicht auf der Whitelist; keine deutsche Erlaubnis | — |
| Playzilla | Nicht auf der Whitelist; keine deutsche Erlaubnis | — |
| Sportaza | Nicht auf der Whitelist; keine deutsche Erlaubnis | — |
Die Tabelle liest sich für die obere Hälfte wie eine Liste von Erlaubnissen und für die untere wie eine Liste von Löchern. Genau so soll sie sich lesen. Ein Erlaubnisdatum sagt dem Leser, wie lange die Behörde diese Marke schon kennt und wie oft sie das Papier nachgeprüft hat. Ein Strich sagt, dass es nichts zu datieren gibt. Was die Tabelle nicht zeigt: Die Whitelist trägt kein Ablaufdatum. Wer dort ein Datum sieht, sieht das Datum des Erlaubnisbeginns. Über ein Ende schweigt die Behörde — das ist kein Versehen, sondern Konsequenz daraus, dass eine erste Erlaubnis nach § 4c Absatz 1 fünf Jahre läuft und danach neu erteilt oder verlängert wird, wobei die Whitelist nur die Erstausgabe dokumentiert. Genau deshalb ist die Whitelist die einzige Prüfung, die zählt: nicht das Datum, nicht die Domain, nicht das Zertifikat auf der Startseite, sondern der Eintrag in dieser Liste.
Warum die Reihenfolge kein Ranking nach Qualität ist
Wer die sechs lizenzierten Marken liest, sieht eine Reihenfolge, die dem Datum des ersten Erlaubnisantrags folgt — nicht der Quote, nicht der Zahlart, nicht der Sportartabdeckung. Zwei der älteren Erlaubnisse stammen aus dem Herbst 2020, die jüngste aus dem Sommer 2023. Die Unterschiede zwischen ihnen sind faktisch gering, weil das Sportwettprogramm der Gemeinsamen Glücksspielbehörde ohnehin vorgibt, welche Wettarten erlaubt sind. Was der Leser hier nicht bekommt: einen Vergleich der Quoten. Die Quoten der geschlossenen Null-Gewinn-Marge sind nirgends in den vorliegenden Angaben erfasst, und ein erfundener Quotenvergleich wäre das Schlimmste, was diese Tabelle tun könnte. Der Vergleich dreht sich also um etwas anderes — um das, was jede Marke ihm außerhalb der Zahlung noch schuldet: Sicherheit, Erreichbarkeit, Klarheit der Bedingungen.
Wo die Grenze zwischen den Gruppen verläuft
Die Grenze ist nicht technisch, sie ist rechtlich. Ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis darf Sportwetten anbieten, die nach § 21 Absatz 1 erlaubt sind — feststehende Gewinne auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon und auf Vorkommnisse darin, als Einzel- oder Kombiwette —, und er darf nur Wettarten anbieten, die die Gemeinsame Glücksspielbehörde in sein Sportwettprogramm aufgenommen hat. Er ist Mitglied von OASIS und LUGAS. Er zahlt in einen insolvenzgeschützten Treuhandkonto-Fonds ein. Er unterliegt den Werberegeln. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis unterliegt nichts von alldem. Er mag schneller auszahlen, er mag die höheren Limits haben, er mag Krypto annehmen — zwischen diesen beiden Gruppen gibt es keinen Ausgleich, den ein Leser auf dem Wettschein eintragen könnte.
Was Krypto-Sportwetten wirklich kostet
Hier wird es konkret. Wer sich für eine der vier Offshore-Marken entscheidet, entscheidet sich gegen fünf Dinge auf einmal. Das erste ist das Spielersperrsystem: OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Anmeldung und Login abgefragt wird. Ist dort eine Sperre eingetragen, ist der Spielende raus — bei jedem lizenzierten Anbieter. Bei einer Offshore-Seite gibt es keine Abfrage, das Konto funktioniert weiter, und eine Sperre, die auf der einen Seite des Zauns wirkt, ist auf der anderen unwirksam. Das zweite ist die Limitdatei: Die Einzahlungsgrenze von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter gilt standardmäßig, und sie wird über LUGAS durchgesetzt. Bei einem ausländischen Anbieter fällt sie ersatzlos weg. Das klingt wie ein Vorteil. Für die überwiegende Zahl der Spielenden ist es der Nachteil, den sie am wenigsten merken werden — bis zu dem Tag, an dem sie es wissen wollen.
Das dritte ist die Verifikation. Nach § 6a des Vertrags gilt ein Konto pro Anbieter und die vollständige Verifikation. Vor der Verifikation darf ein Anbieter das Spiel für höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben. Das ist lästig, und wer Krypto sucht, sucht genau das nicht. Es ist aber auch der Mechanismus, der verhindert, dass ein Zweitkonto unter falschem Namen entsteht. Das vierte ist die Auszahlung: Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Absätze 6 und 7). Das fünfte ist der Kostenpunkt, der selten erwähnt wird: die Sportwettensteuer. Ob und wie ein Veranstalter sie weitergibt, steht in dessen eigenen Bedingungen. Bei einer Marke ohne deutsche Erlaubnis fehlt schon die Angabe, ob überhaupt welche weitergegeben wird.
Die 1.000-Euro-Grenze und warum sie beim Krypto-Anleger doppelt wirkt
Bei einem lizenzierten Anbieter wird zwischen Einzahlung und Guthaben nicht unterschieden — die 1.000 € sind pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, und wer sein Limit ausschöpfen will, muss das in der Limitdatei tun. Bei einem Offshore-Anbieter gibt es diese Grenze nicht. Dafür gibt es dort auch die Selbstbegrenzung nicht, die bei lizenzierten Anbietern jederzeit greift. Die Kehrseite der höheren Grenze ist der schnellere Weg ins Minus. Wer schon einmal versucht hat, mit einem festen monatlichen Betrag Sportwetten zu betreiben, weiß, wie viel das Limit von 1.000 € tatsächlich leistet: nicht als Verbotsinstrument, sondern als Bremsklotz. Ohne diesen Bremsklotz entscheidet nur der Kontostand, und der ist bei Krypto-Anbietern oft höher, als dem Spielenden lieb sein sollte.
Wo der Kurs das Ergebnis frisst
Eine Wette ist einfach zu rechnen: Bei einer Einzelwette mit dem Einsatz von 10 € und einer Quote von 2,10 beträgt die Auszahlung im Gewinnfall 21 € — der Einsatz zurück plus 11 € Nettogewinn. Wer in Bitcoin einzahlt, hat diese Rechnung aber in zwei Währungen. Die eingezahlte Summe wird zum Kurs des Einzahlungstages in Euro gerechnet, die Wette wird in Euro abgerechnet, und die Auszahlung wird zum Kurs des Auszahlungstages wieder in Bitcoin getauscht. Sinkt der Kurs zwischen den beiden Tagen, sinkt der Ertrag, und er sinkt nicht nur um die Handelsgebühr. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einem einzigen Preis — das erhöht den Hebel, nicht die Sicherheit. Ein Kursrückgang von 20 % frisst bei einem Gewinn, der mathematisch sicher schien, mehr als die gesamte Marge des Buchmachers. Der Kurs ist der versteckte Kostenfaktor in jeder Krypto-Wette: nicht Teil der Quote, aber Teil des Ergebnisses, und niemand schützt davor — bei einem lizenzierten Anbieter in Euro schon gar nicht, weil dort Krypto schlicht nicht ankommt.
Rechtslage: Was die Erlaubnis prüft und was nicht
Die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle beaufsichtigt den Sportwettenmarkt nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, der am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet nach § 9a Absatz 1 Nummer 3 und § 27f Absatz 1, sie überwacht und sie verhängt Bußgelder nach § 28a. Die Steuer ist Sache des Finanzamt, nicht der Behörde. Die Whitelist nach § 9 Absatz 8 ist die einzige Prüfung, die zählt. Der Stand vom 2. Oktober 2026 führt 30 Einträge: 27 Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, und drei reine Pferdewetten-Inhaber. Alle gelisteten Domains sind .de-Domains. Eine .de-Domain beweist für sich genommen nichts — der Leser muss die Domain im Eintrag der Erlaubnis prüfen, nicht die Endung.

Die Warnung der Behörde
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Das ist eine Behördenmitteilung und keine Einschätzung dieser Seite, was den Unterschied macht. Wer sich heute für eine Offshore-Seite entscheidet, entscheidet sich gegen eine Warnung, die seine eigene Aufsichtsbehörde ausgesprochen hat.
Was die Gerichte bisher gesagt haben
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Aktenzeichen I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist eine Rechtsansicht, kein Urteil, und ein Rückzahlungsanspruch für einzelne Spielende ist daraus nicht abzuleiten. Es ist aber die eine Stelle im Recht, an der ein Verlust nachträglich zu Geld werden kann — und sie betrifft einen Anbieter mit deutscher Zulassung, nicht einen auf Curaçao. Wer bei einer Offshore-Marke verliert, hat keinen vergleichbaren Weg; er hat überhaupt keinen deutschen Weg mehr.
Strafrecht, zugeworfen und eingeräumt
Das Veranstalten unerlaubter Glücksspiele ist nach § 284 des Strafgesetzbuches strafbar, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; die Werbung dafür mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme nach § 285 ist mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht. Ob einzelne Spielende tatsächlich verfolgt werden, ist nicht feststellbar — und das ist kein Freibrief und keine Drohung, sondern die nüchterne Beschreibung eines Rechtszustands, in dem die Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt ist. Was dagegen sicher ist: Die Durchsetzung richtet sich gegen die Anbieter — Untersagungsverfügungen, Zahlungs- und Netzwerkblockaden nach § 9 des Staatsvertrags.
Spielerschutz: Wer geschützt wird und wer nicht
Der Spielerschutz in Deutschland ist ein Paket, und er ist nur so stark wie seine schwächste Verbindung. Die Verbindungen heißen OASIS, LUGAS und Einzahlungslimit, und alle drei enden an der Grenze des Erlaubnisgebiets. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem nach §§ 8 und 8a, das bei der Registrierung und beim Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Absatz 3 löst sofort eine 24-Stunden-Sperre aus. All das setzt voraus, dass der Anbieter an OASIS angeschlossen ist. Offshore-Anbieter sind es nicht — nicht, weil sie es nicht dürften, sondern weil sie außerhalb des Systems stehen. Bei ihnen gibt es keinen Panikbutton, der in Halle ankommt.
Limits, die nur bei lizenzierten Anbietern greifen
Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter ist der Standard nach § 6c Absatz 1, und es wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Ein Anbieter darf für einen einzelnen Spielenden ein höheres Limit setzen — bis zu 10.000 €, in Ausnahmefällen 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden —, aber nur auf nachprüfbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft reicht nicht. Eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Bei einem Offshore-Anbieter gibt es diesen Mechanismus nicht. Es gibt auch keine Aktivitätsdatei nach § 6h, die paralleles Spielen über mehrere Anbieter verhindert. Wer parallel bei vier Krypto-Seiten spielt, spielt parallel, und niemand sieht es — nicht, weil es verboten wäre, sondern weil es dort keine Instanz gibt, die es sehen könnte.
Der Preis der Bequemlichkeit
Der Leser, der Krypto sucht, will eine Sache: weniger Reibung. Er bekommt sie. Er bekommt eine Einzahlung ohne Kontoauszug, eine Auszahlung ohne Wartefrist, ein Konto ohne Ausweiskopie. Was er dafür aufgibt, ist nicht nur Bequemlichkeit auf der anderen Seite, sondern die Möglichkeit, einen Fehler rückgängig zu machen. Ein falsch eingegebener Betrag, ein Konto, das ohne Erklärung gesperrt wird, ein Guthaben, das in einer Insolvenz untergeht — bei einem lizenzierten Anbieter gibt es dafür Wege: die Aufsicht in Halle, die zuständige Behörde des Sitzlandes, den deutschen Rechtsweg, das insolvenzgeschützte Treuhandkonto. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gibt es nur den Weg, den der Anbieter selbst anbietet. Das ist die Kostenrechnung, die diese Seite aufmacht, und sie ist nicht mit einem Prozentsatz zu beziffern. Sie ist total.
Die lizenzierten Anbieter im Einzelnen
Die folgenden sechs Marken haben eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie sind nicht deshalb besser als die vier, weil sie auf der Whitelist stehen — sie sind deshalb anders. Wer Krypto will, findet hier keinen einzigen Anbieter. Wer einen Zahlweg will, der funktioniert, findet hier sechs verschiedene Wege.
Betway: der Malteser mit der längsten Erlaubnis
Betway ist auf der Whitelist als Anbieter geführt, Inhaberin ist die Betway Limited mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis läuft seit dem 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt, zusätzlich besteht seit dem 2. Oktober 2026 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Der Leser sollte die beiden Erlaubnisse auseinanderhalten: Die Sportwetten-Erlaubnis und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele sind getrennte Genehmigungen mit getrennten Regeln. Auf der Sportwetten-Domain werden Sportwetten angeboten, nicht mehr. Betway gehört zu den am längsten gelisteten Marken im Feld und hat damit den Vorteil, dass die Behörde die Betreibergesellschaft seit Jahren kennt. Wer eine der ältesten Zulassungen im deutschen Markt sucht, findet sie hier; wer Krypto sucht, findet keins.
Wettarena: die Marke mit dem kürzesten Weg zur Erlaubnis
Die Marke Wettarena wird laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, angeboten. Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist für die Marke die Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 verzeichnet, mit einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Das ist eine der frühesten Erlaubnisse des Jahrgangs. Wer will, dass ein Anbieter den Behördenweg schon mehrfach durchlaufen hat, findet hier einen der Kandidaten — die Erlaubnis ist lang genug, dass die Gesellschaft in Halle bekannt ist, aber nicht so lang, dass die Bedingungen von damals noch gelten würden. Was der Leser prüfen sollte: Die Whitelist nennt die Betreibergesellschaft, nicht die Marke. Wer den Vertrag liest, liest die AGB der I.B.C. Sportsbetting Limited, und wer einen Anspruch durchsetzen will, muss das gegen diese Gesellschaft tun.
MERKUR BETS: die Erlaubnis mit dem jüngsten Datum aus dem Kernfeld
Merkur Bets Malta Limited, Betreiberin von MERKUR BETS, sitzt in St. Julian’s, Malta. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt die Domain MERKUR BETS mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023. Das ist die jüngste Sportwetten-Erlaubnis der sechs lizenzierten Marken auf dieser Seite. Jünger heißt nicht schlechter: Die Erlaubnis wurde nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrags 2021 erteilt, also unter dem Regime, das heute gilt. Wer Krypto sucht, findet hier keins. Wer aber eine Marke mit einer deutschen Erlaubnis sucht, die unter den aktuellen Regeln erteilt wurde, hat hier die kürzeste Zeitspanne zwischen Erlaubnis und heute — und damit die geringste Unsicherheit darüber, wie die Behörde die Bedingungen ändert.
Interwetten: maltesischer Inhaber, deutscher Vertrag
Auf der Whitelist der Behörde ist für die Marke die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta, als Anbieterin geführt. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 2. November 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 27. Dezember 2022 erteilt. Der Name Interwetten taucht in Deutschland seit Jahrzehnten auf, aber für den Wettvertrag zählt nicht der Name, sondern die Gesellschaft — und das ist eine maltesische. Für den Leser, der einen Streit mit dem Anbieter austrägt, heißt das: Der Weg führt über die Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und den deutschen Gerichtsstand, soweit die AGB ihn vorsehen. Für den Leser, der Krypto sucht, bleibt es bei demselben Grund wie bei allen anderen — es ist nach § 6b Absatz 4 nicht erlaubt.
DAZN Bet: der Fernsehsender als Wettvermittler
Die DZBT Operations Limited, Veranstalterin der Sportwetten unter DAZN Bet, sitzt in Zebbug, Malta. Die Behörde verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis für DAZN Bet seit dem 22. August 2023. Die Marke ist eng mit dem Sportstreaming verbunden, und wer das Angebot kennt, weiß, was das bedeutet: eine sehr mediale Ansprache, aber im Wettangebot die Grenzen, die der Staatsvertrag setzt. Es gibt keine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf dieser Domain, und es gibt kein Krypto. Wer Live-Wetten während eines laufenden Spiels sucht, muss sich an § 21 Absatz 4 halten lassen: Während eines laufenden Ereignisses sind nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente erlaubt, und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis ist erlaubt — der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball nicht.
bwin: die Marke mit dem bekanntesten Namen
Für die Marke führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt. bwin ist die Marke mit der höchsten Wiedererkennung auf dieser Seite, und das ist für viele Lesende der entscheidende Faktor — nicht die Erlaubnis, sondern die Vertrautheit. Das ist ein legitimer Grund. Es ist kein Grund, der irgendetwas über Krypto ändert. Wer bwin wählt, wählt einen lizenzierten Anbieter mit allen Konsequenzen: Einzahlung vom eigenen Konto, vollständige Verifikation, OASIS-Abfrage beim Login, Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat als Standard. Wer das als Einschränkung empfindet, hat recht. Es ist eine.
Was die sechs gemeinsam haben
Alle sechs sind auf der Whitelist geführt, alle sechs haben eine Sportwetten-Erlaubnis, alle sechs haben einen maltesischen Inhaber. Alle sechs stellen die Zahlung nur vom eigenen Konto einer nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institution bereit. Alle sechs schließen Krypto damit aus. Alle sechs haben die Verpflichtung nach § 6a, ein Konto pro Anbieter und die vollständige Verifikation durchzuführen. Alle sechs sind an OASIS und LUGAS angeschlossen. Wer nach einem dieser sechs Anbieter sucht und dabei Krypto als Zahlweg erwartet, hat die falsche Frage gestellt — die richtige lautet, ob er sich mit den Bedingungen dieser sechs abfinden kann.
Die Offshore-Marken im Einzelnen
Die folgenden vier Marken haben keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie werden hier beschrieben, weil Spielende sie antreffen, nicht weil sie empfohlen werden. Keine von ihnen ist auf der Whitelist geführt. Keine ist an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Keine unterliegt der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Zulassungen, die sie nennen, haben in Deutschland keine Relevanz.
Allyspin: Sportsbook mit Live-Wetten und virtuellen Sportarten
Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich unter der Bezeichnung „Sportsbook“ mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten. Als Sportarten sind unter anderem Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball aufgeführt. Allyspin hat keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Die Lizenz, die Dritte für die Marke melden, lautet Curaçao. Diese Zulassung hat in Deutschland keine Relevanz. Wer dort einzahlt, zahlt an eine Gesellschaft, für die die Behörde in Halle nicht zuständig ist, und für die kein deutsches Sperrsystem abgefragt wird.
22Bet: breite Sportartenliste, keine deutsche Erlaubnis
22Bet führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Das ist ein Sportartenumfang, den ein lizenzierter Anbieter so nicht anbieten darf, weil das Sportwettprogramm die Wettarten begrenzt. 22Bet hat keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Die Lizenz, die Dritte für die Marke melden, lautet Curaçao, und diese hat in Deutschland keine Relevanz. Wer dort eine Vielzahl selten angebotener Sportarten findet, findet sie außerhalb des deutschen Rechtsrahmens. Was das kostet, steht unter Spielerschutz.
Playzilla: Live-Wetten und virtuelle Sportwetten
Playzilla bietet auf der eigenen Website einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Playzilla hat keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Die Lizenz, die Dritte für die Marke melden, lautet Curaçao, ohne Relevanz in Deutschland. Virtuelle Sportwetten sind ein Punkt, an dem der Leser vorsichtig sein sollte: Für die deutsche Erlaubnisfähigkeit ist dazu nichts festgestellt, und wer auf virtuelle Ereignisse wettet, wettet auf Algorithmen, nicht auf Sportler. Was er dabei nicht bekommt, ist alles, was unter Spielerschutz steht.
Sportaza: Anjouan statt Curaçao
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer. Sportaza hat keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Die Anjouan-Lizenz hat in Deutschland keine Relevanz. Auch hier: kein OASIS, kein LUGAS, kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto nach § 6b, keine deutschsprachige Aufsicht, kein deutscher Panikbutton. Wer sich für Sportaza entscheidet, entscheidet sich für einen Anbieter, dessen Genehmigung von einer Inselgruppe im Indischen Ozean kommt und dessen Vertragssprache er vorher nicht gelesen haben wird.
Das Fazit: Was ein Leser mit dieser Seite anfängt
Der Leser, der Krypto als Zahlweg bei Sportwetten sucht, bekommt hier eine klare Antwort: Es gibt keinen lizenzierten Anbieter, bei dem das funktioniert, und alle Anbieter, bei denen es funktioniert, haben keine deutsche Erlaubnis. Das ist keine Einschränkung der Bequemlichkeit, sondern der zentrale Kosteneintrag. Wer den anonymen Zahlweg will, muss den Preis dafür kennen: kein OASIS, kein LUGAS, keine Panikbutton-Funktion, kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto, keine 1.000-Euro-Grenze als Schutz, kein deutscher Gerichtsstand, keine Rückzahlungsansprüche. Wer das alles gegen die Bequemlichkeit eines Krypto-Zahlwegs aufrechnet, kommt zu einem Ergebnis, das jeder Leser selbst ziehen muss — nur mit den richtigen Zahlen und nicht mit der Werbung der Anbieter.
Die sechs lizenzierten Marken sind für Leser gedacht, die einen sicheren Rahmen einem anonymen Zahlweg vorziehen. Die vier Offshore-Marken sind für Leser gedacht, die genau das umgekehrt wollen. Beides sind Entscheidungen mit Kosten, und diese Seite hat sie aufgeschrieben, so gut sie sich aus den verfügbaren Daten aufschreiben lassen. Was hier nicht geliefert wird: Tipps, welcher Anbieter die besten Quoten hat oder wer gewinnt. Das kann niemand wissen, und wer es behauptet, verkauft etwas.
Häufige Fragen
Können Sportwetten in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt werden?
Bei lizenzierten Anbietern nicht. Nach § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 dürfen Zahlungen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut kommen. Krypto ist ein anonymes Zahlungsmittel und damit ausgeschlossen. Offshore-Anbieter nehmen Krypto an, haben aber keine deutsche Erlaubnis.
Warum akzeptiert kein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist Krypto-Zahlungen?
Die Whitelist führt nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Wer dort steht, unterliegt § 6b Absatz 4 und darf keine anonymen Zahlungsmittel akzeptieren. Das schließt Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte aus. Ausnahmen gibt es nicht.
Was bedeutet „ohne OASIS“ oder „ohne LUGAS“ bei Krypto-Wettseiten für den Schutz der Spielenden?
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem nach §§ 8 und 8a, LUGAS die Limitdatei. Offshore-Seiten sind an keines von beiden angeschlossen. Das bedeutet: Eine Selbstsperre wirkt dort nicht, und die Einzahlungsgrenze von 1.000 € im Monat gibt es dort nicht. Der Schutz endet an der Grenze des Erlaubnisgebiets.
Welche Rechte bestehen bei einem Streit mit einem Krypto-Wettanbieter ohne deutsche Erlaubnis?
Keine deutschen. Der Anbieter hat keinen deutschen Vertragspartner, keine Aufsicht durch die Behörde in Halle und kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto. Ansprüche richten sich nach dem Recht des Sitzes. Der deutsche Rechtsweg steht offen, führt aber nur, wenn der Anbieter ihn anerkennt. Ein Anspruch auf Rückzahlung ist nicht gesichert.
Wie behandelt das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 Bitcoin steuerlich?
Das Schreiben klärte erstmals die ertragsteuerliche Behandlung. Zuvor gab es keine verbindlichen Regeln. Für private Spielende kommt hinzu: Der Europäische Gerichtshof hat 2015 entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Für Sportwetten sind die 5,3 % Sportwettensteuer eine Veranstaltersteuer.
Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ändert ein schwankender Kurs daran?
Die Auszahlung ist Einsatz mal Quote. Bei 10 € und Quote 2,10 ergibt das 21 €, also 11 € Nettogewinn. Bei Krypto kommt der Kurs hinzu: Sinkt der Bitcoin-Kurs zwischen Einzahlung und Auszahlung, wird der Gewinn in Euro gerechnet und zum schlechteren Kurs getauscht. Der Kurs ist der versteckte Kostenfaktor.
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Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter»
