Cookie-Richtlinie – Wettanbieter

Auch eine Seite über Zahlungswege kommt nicht ohne Cookies und vergleichbare Technologien aus. Diese Richtlinie nennt, welche auf Wettanbieter verwendet werden, wozu sie dienen und auf welchem Weg Sie Ihre Einwilligung erteilen oder zurücknehmen. Das Speichern von Informationen im Endgerät und der Zugriff darauf richten sich nach § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz); ergänzend gilt die DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien, die der Browser lokal ablegt. Local Storage, Session Storage und Pixel wirken ähnlich.

Streng notwendige Cookies

Sie sind Voraussetzung für den technischen Betrieb: Sie speichern Ihre Consent-Entscheidung, vergeben eine Sitzungskennung und schützen vor CSRF-Angriffen. Ohne sie ließen sich wesentliche Funktionen nicht anbieten. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; eine Einwilligung ist nicht nötig, solange die Speicherung unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer liegt zwischen einer Sitzung und höchstens zwölf Monaten.

Funktionale Cookies

Sie erleichtern die Nutzung, sind aber technisch nicht zwingend: Dazu gehört das Merken von Sprache, hellem oder dunklem Farbschema und zuletzt angesehenen Seiten. Nach § 25 Abs. 1 TDDDG werden sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gesetzt, die Sie im Consent-Banner erteilen und jederzeit widerrufen können.

Analytische Cookies

Analytische Cookies zeigen uns, wie weit unsere Inhalte reichen und wo die Website besser werden kann. Wir verwenden keine Analyse-Werkzeuge, die Ihre IP-Adresse ungekürzt übermitteln oder ohne Ihre Zustimmung Profile über mehrere Websites hinweg anlegen. Die Einwilligung wird gesondert im Consent-Banner abgefragt; dort ist auch die Speicherdauer jedes Cookies angegeben.

Marketing-Cookies

Marketing-Cookies spielen interessenbezogene Inhalte aus und messen den Erfolg von Werbekampagnen. Sie können Informationen zwischen Anbietern austauschen und Profile erzeugen. Gespeichert werden sie nur nach ausdrücklicher Einwilligung. Wer diese Kategorie ablehnt, sieht weiterhin allgemeine, nicht personalisierte Inhalte.

Einwilligung widerrufen

Ihre Auswahl können Sie jederzeit ändern, indem Sie das Consent-Banner über den Link im Footer wieder öffnen. Daneben lassen sich Cookies direkt im Browser verwalten und löschen. Hier die Anleitungen der Hersteller:

Zu beachten: Das Löschen technisch notwendiger Cookies kann zur Folge haben, dass Sie sich neu anmelden müssen und Ihre Consent-Entscheidung verloren geht.

Zuständige Aufsicht

DSGVO und TDDDG werden von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes überwacht, in dem der Betreiber dieser Website seinen Sitz hat. Beschwerden nach Art. 77 DSGVO können Sie auch bei der Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes einreichen.

Stand: 30. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter»